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Sozialgericht - Häufige Fragen

Befassen sich die Sozialgerichte aller Länder mit Sozialhilfeangelegenheiten?

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Nein, es gibt hier regionale Unterschiede. Im Allgemeinen ist zwar das Sozialgericht für Angelegenheiten des Asylbewerberrechts sowie der Sozialhilfe zuständig. Allerdings sind die Zuständigkeiten im Land Bremen anders verteilt. Hier werden bei Streitigkeiten zur Sozialhilfe sowie zum Asylbewerberrecht und zum Arbeitslosengeld II durch das Verwaltungsgericht geklärt. Bei Angelegenheiten wie zur Feststellung von Behinderungen oder des sozialen Entschädigungsrechts ist aber auch in Bremen regelmäßig das Sozialgericht zuständig.

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