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Ebenso wie die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht richtet sich auch die beschränkte Einkommensteuerpflicht nach dem jeweiligen Einkommen einer Person. Beschränkt einkommensteuerpflichtig sind im Allgemeinen diejenigen Personen, die zwar nicht ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben, aber inländische Einkünfte gemäß dem Einkommensteuergesetz erzielen. Dazu zählen Einkünfte aus selbständiger sowie nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, der Land- oder Forstwirtschaft. Auch hinsichtlich des Vermögens sowie Schenkungen gibt es entsprechende Regelungen bezüglich der beschränkten Steuerpflicht, welche im Einkommensteuergesetz festgelegt sind.