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Schon seit 2011 obliegt es den Finanzämtern, Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale vorzunehmen. Da es sich beim Steuerklassenwechsel um eine Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale handelt, ist demzufolge das Finanzamt zuständig. Bis 2010 konnten noch die Kommunalverwaltungen oder Gemeinden solche Änderungen vornehmen. Wenn man nun die Steuerklasse wechseln möchte, ist ein entsprechender Antrag an die Finanzbehörde zu richten. Das Formular wird normalerweise vom Finanzamt in Papierform oder als Download vom Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung gestellt. Bei Fragen zum Steuerwechsel kann man sich an die Finanzbehörde wenden.