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Betreuungsgericht - Häufige Fragen

Was ist das Familienverfahrensgesetz (FamFG)

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Das Familienverfahrensgesetz bezeichnet das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das Bundesgesetz trat am 1. September 2009 in Kraft. Es beinhaltet im Wesentlichen die Neuregelung von gerichtlichen Verfahren in Familiensachen – somit wurden die Zuständigkeiten von Familiengerichten sowie die von Vormundschaftsgerichten neu geordnet. Insofern ist das Familiengericht seither mit all jenen Angelegenheiten betreffend Betreuung und Pflegschaft von Minderjährigen betraut, wohingegen das Betreuungsgericht (ehemals: Vormundschaftsgericht) sich mit den Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten von Volljährigen befasst.

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