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Anschrift: | Ganghoferstr. 9-11, 87600 Kaufbeuren |
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Fax: | 08341801900 |
E-Mail: | poststelle@ag-kf.bayern.de |
Anschrift: | Buxacher Str. 6, 87700 Memmingen |
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E-Mail: | poststelle@ag-mm.bayern.de |
Anschrift: | Lechstr. 7, 86899 Landsberg am Lech |
Telefon: | 081911080 |
Fax: | 08191108222 |
E-Mail: | poststelle@ag-ll.bayern.de |
Anschrift: | Residenzplatz 4-6, 87435 Kempten |
Telefon: | 083120300 |
Fax: | 0831203132 |
E-Mail: | poststelle@ag-ke.bayern.de |
Anschrift: | Karlstr. 2, 88299 Leutkirch im Allgäu |
Telefon: | 075618250 |
Fax: | 07561825120 |
E-Mail: | poststelle@agleutkirch.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg |
Telefon: | 082131050 |
Fax: | 082131051200 |
E-Mail: | poststelle@ag-a.bayern.de |
Anschrift: | Schlossplatz 3, 89312 Günzburg |
Telefon: | 082219080 |
Fax: | 08221908100 |
E-Mail: | poststelle@ag-gz.bayern.de |
Anschrift: | Schützenstrasse 60, 89231 Neu-Ulm |
Telefon: | 0731707930 |
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E-Mail: | poststelle@ag-nu.bayern.de |
Anschrift: | Zeughausgasse 14, 89073 Ulm |
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Fax: | 07311892200 |
E-Mail: | poststelle@agulm.justiz.bwl.de |
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Apfeltrach ist eine Gemeinde im mittelschwäbischen Landkreis Unterallgäu in Bayern. Erstmals wurde die Ortschaft 1063 in einer Urkunde erwähnt. Apfeltrach ist ein landwirtschaftlich orientierter Ort. Die...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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