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Nachlassgericht - Häufige Fragen

Welches Nachlassgericht stellt den Erbschein aus, wenn der Erblasser zuletzt im Ausland gelebt hat?

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Im Regelfall gilt, dass das Nachlassgericht für die Erteilung des Erbscheins zuständig ist, in dessen Gerichtsbezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Insofern entspricht die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichtes im Wesentlichen dem Gerichtsbezirk des Amtsgerichtes. Falls der Erblasser allerdings zuletzt im Ausland gelebt hat, gilt eine andere Regelung. Hier ist dann normalerweise die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Berlin-Schöneberg zuständig. Man kann sich hierzu bei der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes genauer informieren.

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