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Anschrift: | Zellerstr. 10, 83324 Ruhpolding |
Telefon: | 0866388870 |
Fax: | 08663888720 |
E-Mail: | info-ruhpolding@baysf.de |
Anschrift: | Schnepfenluckstr. 10, 83278 Traunstein |
Telefon: | 086170980 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ts.bayern.de |
Anschrift: | Höllgasse 2, 83278 Traunstein |
Telefon: | 086170983012 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ts.bayern.de |
Anschrift: | Am Kurpark 12, 83334 Inzell |
Telefon: | 086656109 |
Fax: | 08665928111 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ts.bayern.de |
Anschrift: | Aichwies 2, 83379 Wonneberg |
Telefon: | 08681471355 |
Fax: | 08681471356 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ts.bayern.de |
Anschrift: | Laufenauerstr. 12b, 83352 Altenmarkt |
Telefon: | 0862163373 |
Fax: | 08621977907 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ts.bayern.de |
Anschrift: | Trostbergerstr. 1, 83352 Altenmarkt |
Telefon: | 086216498297 |
Fax: | 086216498303 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ts.bayern.de |
Anschrift: | Dorfplatz 28 a, 83454 Anger |
Telefon: | 086569899730 |
Fax: | 086569899731 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ts.bayern.de |
Anschrift: | Hauptstraße 12 , 83483 Bischofswiesen |
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Im Chiemgau gelegen befindet sich die Gemeinde Staudach-Egerndach. Eine erste urkundliche Erwähnung ist 1150 erfolgt. Die Lage des Doppeldorfes in waldreicher Umgebung lädt den Besucher zum Wandern und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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