Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Mähringer Straße 10, 95643 Tirschenreuth |
Telefon: | 096317260 |
Fax: | 09631726126 |
E-Mail: | poststelle@ag-tir.bayern.de |
Anschrift: | Kemnather Straße 33, 95632 Wunsiedel |
Telefon: | 092328850 |
Fax: | 09232885244 |
E-Mail: | poststelle@ag-wun.bayern.de |
Anschrift: | Ledererstraße 9, 92637 Weiden in der Oberpfalz |
Telefon: | 096130000 |
Fax: | 09613000492 |
E-Mail: | poststelle.verwaltung@ag-wen.bayern.de |
Anschrift: | Pfarrgasse 18, 92648 Vohenstrauß |
Telefon: | 096130000 |
Fax: | 09613000492 |
E-Mail: | poststelle.verwaltung@ag-wen.bayern.de |
Anschrift: | Berliner Platz 1, 95030 Hof |
Telefon: | 092816000 |
Fax: | 09281600372 |
E-Mail: | poststelle@ag-ho.bayern.de |
Anschrift: | Paulanerplatz 4, 92224 Amberg |
Telefon: | 096216040 |
Fax: | 09621604105 |
E-Mail: | poststelle@ag-am.bayern.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Wiesau im Landkreis Tirschenreuth liegt in der Oberpfalz und ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wiesau. Schon 1281 fand der Ort seine erste schriftliche Nennung mit der Aufnahme in den Besitz des...
mehr
|
Als Teil des Amtsgerichts ist das Vollstreckungsgericht für die Anordnung von Vollstreckungshandlungen zuständig.
Vollstreckungsgerichte fungieren bei der Vollziehung von Arrest als Arrestgerichte. Auch bei Zwangsversteigerungen und Zwangsvollstreckungen kann das Vollstreckungsgericht tätig werden.
Bei Zwangsversteigerungen ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk sich das Grundstück befindet. Bei anderen Verfahren ergibt sich die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts daraus, wo das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll bzw. stattgefunden hat.
In Deutschland beschreibt das Zwangsvollstreckungsrecht die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Ansprüchen eines Gläubigers. Grundlage bildet eine Betreibung bzw. ein vollstreckbarer Titel, der allgemein vom Vollstreckungsgericht ausgesprochen wird.
Bei privatrechtlichen Forderungen werden regelmäßig Gerichtsvollzieher bzw. Vollstreckungsgerichte tätig. Hingegen beschäftigt sich die Vollstreckungsbehörde allgemein mit öffentlich-rechtlichen Forderungen.
|