Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Johannes-Boos-Platz 6, 85391 Allershausen |
Telefon: | 08166679328 |
Fax: | 08166679333 |
E-Mail: | gemeinde@allershausen.de |
Anschrift: | Landhuter Str. 31, 85356 Freising |
Telefon: | 08161600180 |
Fax: | 08161600171 |
E-Mail: | poststelle@kreis-fs.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Untere Dorfstraße 3, 85402 Kranzberg |
Telefon: | 08166689613 |
Fax: | 08166689625 |
E-Mail: | bauamtsleitung@kranzberg.de |
Anschrift: | Petershauser Straße 1, 85411 Hohenkammer |
Telefon: | 08137938511 |
Fax: | 08137938510 |
E-Mail: | info@hohenkammer.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85414 Kirchdorf an der Amper |
Telefon: | 08166676960 |
Fax: | 08166676933 |
E-Mail: | poststelle@kirchdorf-amper.de |
Anschrift: | Pfaffenhofener Straße 2, 85293 Reichertshausen |
Telefon: | 0844185846 |
Fax: | 0844185858 |
E-Mail: | rathaus@reichertshausen.de |
Anschrift: | Hauptstr. 29, 85301 Schweitenkirchen |
Telefon: | 08444927529 |
Fax: | 08444927526 |
E-Mail: | info@gemeinde-schweitenkirchen.de |
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Allershausen ist eine Einheitsgemeinde im oberbayerischen Landkreis Freising. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft erfolgte bereits im Jahr 814. In den Ortsteilen sind die verschiedenen Kirchen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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