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Anschrift: | Johannes-Boos-Platz 6, 85391 Allershausen |
Telefon: | 0816667930 |
Fax: | 08166679333 |
E-Mail: | gemeinde@allershausen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Untere Dorfstraße 3, 85402 Kranzberg |
Telefon: | 08166689614 |
Fax: | 08166689625 |
E-Mail: | standesamt@kranzberg.de |
Anschrift: | Petershauser Straße 1, 85411 Hohenkammer |
Telefon: | 0813793850 |
Fax: | 08137938510 |
E-Mail: | info@hohenkammer.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85414 Kirchdorf an der Amper |
Telefon: | 0816667690 |
Fax: | 08166676933 |
E-Mail: | poststelle@kirchdorf-amper.de |
Anschrift: | Pfaffenhofener Str. 2, 85293 Reichertshausen |
Telefon: | 084418580 |
Fax: | 0844185858 |
E-Mail: | rathaus@reichertshausen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 29, 85301 Schweitenkirchen |
Telefon: | 0844492750 |
Fax: | 08444927526 |
E-Mail: | info@schweitenkirchen.de |
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Allershausen ist eine Einheitsgemeinde im oberbayerischen Landkreis Freising. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft erfolgte bereits im Jahr 814. In den Ortsteilen sind die verschiedenen Kirchen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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