Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Landshuter Straße 31, 85356 Freising |
Telefon: | 08161600178 |
Fax: | 08161600171 |
E-Mail: | theresia.mantwill@kreis-fs.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Obere Hauptstraße 2, 85354 Freising |
Telefon: | 081615446301 |
E-Mail: | bauaufsicht@freising.de%A0 |
Anschrift: | Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen |
Telefon: | 0844127307 |
Fax: | 084412713307 |
E-Mail: | anita.eisenmann@landratsamt-paf.de |
Anschrift: | Konrad-Adenauer-Straße 2-6, 85221 Dachau |
Telefon: | 0813175236 |
Fax: | 081317544133 |
E-Mail: | bauordnung@dachau.de |
Anschrift: | Bürgermeister-Zauner-Ring 11, 85221 Dachau |
Telefon: | 0813174444 |
E-Mail: | wohnbau@lra-dah.bayern.de |
Anschrift: | Freisinger Straße 67, 85435 Erding |
Telefon: | 08122581115 |
Fax: | 08122581404 |
E-Mail: | wendlinger.georg@lra-ed.de |
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Allershausen ist eine Einheitsgemeinde im oberbayerischen Landkreis Freising. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft erfolgte bereits im Jahr 814. In den Ortsteilen sind die verschiedenen Kirchen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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