Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Badstr. 20, 77652 Offenburg |
Telefon: | 07818050 |
Fax: | 07818051211 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Stolzenbergstraße 13, 76532 Baden-Baden |
Telefon: | 07221932301 |
Fax: | 07221932306 |
E-Mail: | schule.sport@baden-baden.de |
Anschrift: | Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt |
Telefon: | 072223810 |
Fax: | 072223811198 |
E-Mail: | post@landkreis-rastatt.de |
Anschrift: | Herrenfelder Str. 14, 72250 Freudenstadt |
Telefon: | 074419200 |
Fax: | 07441920999900 |
E-Mail: | post@landkreis-freudenstadt.de |
Anschrift: | Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe |
Telefon: | 072193650 |
Fax: | 072193653199 |
E-Mail: | posteingang@landratsamt-karlsruhe.de |
Anschrift: | Blumenstr. 2 a, 76133 Karlsruhe |
Telefon: | 07211334171 |
Fax: | 07211334109 |
E-Mail: | info@sus.karlsruhe.de |
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Achern im Ortenaukreis liegt ca. 19km nordöstlich von Offenburg am Fuß des Schwarzwaldes. Erstmals 1095 urkundlich erwähnt, ist Achern gegliedert in die Kernstadt sowie die Stadtteile Fautenbach...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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