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Anschrift: | Weingartenstr. 3, 77654 Offenburg |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 07819393697 |
E-Mail: | familienkasse-baden-wuerttemberg-west@arbeitsagentur.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ludwig-Erhard-Allee 19, 76131 Karlsruhe |
Telefon: | 07215985340 |
Fax: | 07215985444 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Kriegsstr. 100, 76133 Karlsruhe |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 07215163120 |
E-Mail: | familienkasse-baden-wuerttemberg-west@arbeitsagentur.de |
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Achern im Ortenaukreis liegt ca. 19km nordöstlich von Offenburg am Fuß des Schwarzwaldes. Erstmals 1095 urkundlich erwähnt, ist Achern gegliedert in die Kernstadt sowie die Stadtteile Fautenbach...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Familienkasse ist als deutsche Bundesfinanzbehörde im Allgemeinen für die Auszahlung von Kindergeld zuständig. Die Landesfamilienkassen unterhalten normalerweise mehrere Standorte im jeweiligen Bundesland.
Die wichtigste Zuständigkeit geht schon aus der umfangssprachlichen Bezeichnung „Kindergeldkasse“ hervor. Dabei zählen die Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die Zuteilung des Kindergeldzuschlags, die Prüfung von Kindergeldansprüchen und Beratungsmöglichkeiten zu Elterngeld/ Elternzeit sowie Mutterschutz.
Die Durchführung des Familienleistungsausgleichs gilt als Hauptaufgabe der Familienkasse. Den gesetzlichen Rahmen dafür bilden das Bundeskindergeldgesetz, das Einkommensteuergesetz sowie bundesbehördliche Weisungen.
Das Bundeskindergeldgesetz trat erstmals 1995 in Kraft. Das Bundesgesetz enthält Regelungen zum Kindergeld in Deutschland. U. a. findet man im Bundeskindergeldgesetz Angaben zu Kindergeldregelungen, wie z. B. Altersgrenzen und Personenstand.
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