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Die Förderung des Sportes hat grundsätzlich aufgrund der gesundheitlichen, sozialen und auch pädagogischen Funktionen der sportlichen Betätigung vielerorts eine große Bedeutung – sowohl auf Bundes-, als auch auf Länder- und Kommunalebene. Insofern versteht man unter dem allgemeinen Begriff der Sportförderung Aufgaben wie die Bereitstellung von finanzieller Unterstützung, Sportstätten und die Vereinsförderung. In den meisten Regionen ist das Sportamt bzw. das kommunale Hauptamt für die Sportförderung zuständig, wobei die enge Zusammenarbeit mit Sportverbänden angestrebt wird. In der Regel sind für die Sportförderungen spezielle Förderrichtlinien definiert.