Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hamburger Straße 28, 23816 Leezen |
Telefon: | 045529977312 |
Fax: | 04552997799 |
E-Mail: | info@amt-leezen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg |
Telefon: | 0455199080 |
Fax: | 04551990813 |
E-Mail: | info@amt-trave-land.de |
Anschrift: | Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg |
Telefon: | 045519640 |
Fax: | 04551964111 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Markt 5, 23843 Bad Oldesloe |
Telefon: | 04531504240 |
Fax: | 04531504900 |
E-Mail: | info@badoldesloe.de |
Anschrift: | Louise-Zietz-Straße 4, 23843 Bad Oldesloe |
Telefon: | 04531176126 |
Fax: | 04531176160 |
E-Mail: | zentrale@amt-bad-oldesloe-land.de |
Anschrift: | Markt 3, 23812 Wahlstedt |
Telefon: | 04554701152 |
Fax: | 04554701108 |
E-Mail: | info@wahlstedt.de |
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Nur 5 km südlich von Bad Segeberg ist die Gemeinde Bebensee gelegen. Der besucherfreundliche Ort ist vor allem durch seine landwirtschaftlichen Erzeugnisse und die prähistorischen Hügelgräber bekannt.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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