Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Wannratt 13, 24966 Sörup |
Telefon: | 046352771 |
E-Mail: | uwe.jager@vlh.de |
Anschrift: | Wiesenstr. 4, 24894 Tolk |
Telefon: | 04622428515 |
E-Mail: | wioletta.mlynarczyk@vlh.de |
Anschrift: | Horn 11, 24340 Eckernförde |
Telefon: | 04351892652 |
E-Mail: | ralph.zehner@vlh.de |
Anschrift: | Trögelsbyer Weg 156, 24943 Flensburg |
Telefon: | 0461312624 |
E-Mail: | tanja.barkat@vlh.de |
Anschrift: | Schücking Str. 20, 24106 Kiel |
Telefon: | 01709652185 |
Fax: | 032222471210 |
E-Mail: | axel.memmert@vlh.de |
Anschrift: | Klotzstr. 18, 24118 Kiel |
Telefon: | 043158780991 |
E-Mail: | axel.memmert@vlh.de |
Anschrift: | Knooper Weg 122, 24105 Kiel |
Telefon: | 043199019662 |
Fax: | 043199019664 |
E-Mail: | andreas.schreiner@vlh.de |
Anschrift: | Kurt-Schumacher-Platz 15, 24109 Kiel |
Telefon: | 043179961046 |
E-Mail: | tobias.pfau@vlh.de |
Anschrift: | Hopfenstr. 1d, 24114 Kiel |
Telefon: | 04315836585 |
Fax: | 04315836584 |
E-Mail: | cornelia.kropat-zehner@vlh.de |
Im Jahre 1588 fand Hasselberg erstmals urkundliche Erwähnung. Der Erholungsort an der Ostsee ist sehr touristenfreundlich und aufgrund seiner Lage besonders attraktiv für Besucher.
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Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.
Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
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