Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lübecker Straße 41, 23701 Eutin |
Telefon: | 045217880 |
Fax: | 04521788600 |
E-Mail: | info@kreis-oh.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hamburger Str. 17-18, 24306 Plön |
Telefon: | 04522743549 |
Fax: | 0452274395549 |
E-Mail: | umweltamt@kreis-ploen.de |
Anschrift: | Mühlendamm 10-12, 23539 Lübeck |
Telefon: | 0451115 |
E-Mail: | stadtgruen.verkehr@luebeck.de |
Anschrift: | Holstenstraße 104, 24103 Kiel |
Telefon: | 04319013765 |
Fax: | 043190163780 |
E-Mail: | umweltschutzamt@kiel.de |
Anschrift: | Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen |
Telefon: | 0384130409800 |
Fax: | 03841304089800 |
E-Mail: | info@nordwestmecklenburg.de |
Anschrift: | Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg |
Telefon: | 0115 |
Fax: | 0455195199111 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Harmsdorf bei Lensahn liegt in Ostholstein. Große Bekanntheit besitzt die Gemeinde durch das Gut Güldenstein, dessen Herrenhaus bereits ab 1726 erbaut wurde.
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Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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