Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Eutiner Straße 2, 23738 Lensahn |
Telefon: | 0436350827 |
Fax: | 0436350847 |
E-Mail: | vollstreckung@lensahn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hinter den Höfen 2, 23758 Oldenburg in Holstein |
Telefon: | 04361493737 |
Fax: | 04361493720 |
E-Mail: | info@amt-oldenburg-land.de |
Anschrift: | Markt 1, 23758 Oldenburg in Holstein |
Telefon: | 04361498131 |
Fax: | 04361498200 |
E-Mail: | andreas.vonderheyde@stadt-oldenburg.landsh.de |
Anschrift: | Am Ruhsal 2, 23744 Schönwalde am Bungsberg |
Telefon: | 045289174141 |
Fax: | 0452891746141 |
E-Mail: | info@amt-ostholstein-mitte.landsh.de |
Anschrift: | Kirchenstraße 11, 23743 Grömitz |
Telefon: | 0456269249 |
Fax: | 0456269258 |
E-Mail: | poststelle@groemitz.landsh.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein |
Telefon: | 04561619472 |
Fax: | 045616191472 |
E-Mail: | info@stadt-neustadt.de |
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Harmsdorf bei Lensahn liegt in Ostholstein. Große Bekanntheit besitzt die Gemeinde durch das Gut Güldenstein, dessen Herrenhaus bereits ab 1726 erbaut wurde.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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