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Anschrift: | Barlachstr. 2, 23909 Ratzeburg |
Telefon: | 045418880 |
Fax: | 04541888306 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Elbuferstraße 98, 21436 Marschacht |
Telefon: | 0417690990 |
Fax: | 04176909944 |
E-Mail: | poststelle@sg-elbmarsch.de |
Anschrift: | Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek |
Telefon: | 04072750444 |
Fax: | 04072750379 |
E-Mail: | inneres@reinbek.landsh.de |
Anschrift: | Duwockskamp 1, 21029 Hamburg |
Telefon: | 040115 |
E-Mail: | bezirksamt@bergedorf.hamburg.de |
Anschrift: | Markt 1, 21509 Glinde |
Telefon: | 04071002225 |
Fax: | 04071002580 |
E-Mail: | info@glinde.de |
Anschrift: | Schulstraße 12, 21357 Bardowick |
Telefon: | 0413112010 |
Fax: | 041311201800 |
E-Mail: | info@samtgemeinde-bardowick.de |
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Hamwarde fand 1230 im Ratzeburger Zehntregister seine urkundliche Ersterwähnung. Die Gemeinde liegt unweit östlich von Hamburg und ist daher durch seine Nähe zur Hansestadt ein beliebter Ausflugsort. Das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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