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Grundsätzlich wird die Sozialhilfe durch das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII, Sozialhilfe) geregelt. Es gibt verschiedene Arten der Sozialhilfe, nämlich die Grundsicherung im Alter/ Erwerbsminderung, die Hilfen zur Grundsicherung, Gesundheit, Pflege, Überwindung sozialer Schwierigkeiten und weitere. Für die Festlegung der individuell benötigten Sozialhilfe werden das Einkommen oder das Vermögen zugrunde gelegt. Die Höhe der Sozialhilfe ergibt sich also aus der Differenz zwischen dem Bedarf und dem anrechenbaren Einkommen bzw. Vermögen, insoweit es sich nicht um anrechnungsfreie Vermögenswerte handelt.