Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Robert-Müller-Straße 4-8, 08056 Zwickau |
Telefon: | 037544020 |
Fax: | 0375440231900 |
E-Mail: | info@landkreis-zwickau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Wettinerstraße 64, 08280 Aue-Bad Schlema |
Telefon: | 037712773511 |
Fax: | 03771277853511 |
E-Mail: | wohngeld@kreis-erz.de |
Anschrift: | Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz |
Telefon: | 03661876450 |
Fax: | 0366187677401 |
E-Mail: | info@landkreis-greiz.de |
Anschrift: | Platz der Einheit 4, 04618 Langenleuba-Niederhain |
Telefon: | 0344978100 |
Fax: | 03449781018 |
E-Mail: | info@gemeinde-langenleuba-niederhain.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Straße 1b, 04600 Altenburg |
Telefon: | 03447586920 |
Fax: | 03447586917 |
E-Mail: | landratsamt@altenburgerland.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 54 a, 09111 Chemnitz |
Telefon: | 03714885025 |
Fax: | 03714885592 |
E-Mail: | migranten.wohnungslose@stadt-chemnitz.de |
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Dieser Landkreis ist im westlichen Teil des Freistaats Sachsen gelegen und ist einerseits als Landkreis mit der größten Einwohnerdichte Sachsens, andererseits als flächenmäßig kleinster Kreis bekannt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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