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Wohnungsamt - Häufige Fragen

Wie groß ist eine Sozialwohnung?

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Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Wenn man eine Sozialwohnung beziehen möchte, muss man zunächst den Wohnberechtigungsschein beantragen. Wenn man bei der Beantragung des WBS erfolgreich war, kann man oft mit Hilfe der Sozial- oder Wohnbehörde eine Sozialwohnung suchen. Wichtig ist hierbei, dass auch der Anspruch auf die Größe der Wohnung geregelt ist. So gilt regelmäßig, dass je ein Wohnraum für einen Wohnberechtigten und jeden Angehörigen zur Verfügung gestellt werden sollte. Beispielsweise kann man als Alleinstehender eine Einzimmerwohnung beziehen, als Ehepaar mit zwei Kindern eine Vierraumwohnung bewohnen.

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Dazu passende Fragen:

Handelt es sich bei ortsdienst um eine Behörde?

ortsdienst ist ein Branchenbuch und Behördenfinder. Dabei handelt es sich bei ortsdienst.de um keine Behörde oder ein Amt, sondern um ein Branchenbuch, das lediglich die Kontaktdaten von Institutionen aufführt. Daher bitten wir Sie, Ihre Anfragen an die jeweilige Behörde telefonisch oder per Email zu richten. Wir können persönliche Anfragen an Ämter und Behörden leider nicht weiterleiten.

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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