Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg |
Telefon: | 037317996445 |
E-Mail: | wohngeld@landkreis-mittelsachsen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Weißeritzstr. 7, 01744 Dippoldiswalde |
Telefon: | 035015152281 |
Fax: | 0350151582281 |
E-Mail: | wohngeld@landratsamt-pirna.de |
Anschrift: | Junghansstr. 2, 01277 Dresden |
Telefon: | 03514881290 |
Fax: | 03514881293 |
E-Mail: | wohnen@dresden.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 54 a, 09111 Chemnitz |
Telefon: | 03714885025 |
Fax: | 03714885592 |
E-Mail: | migranten.wohnungslose@stadt-chemnitz.de |
Anschrift: | Brauhausstraße 21, 01662 Meißen |
Telefon: | 035217250 |
Fax: | 035217259900 |
E-Mail: | kreisbauamt@kreis-meissen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Rechenberg-Bienenmühle ist ein staatlich anerkannter Erholungsort nahe der tschechischen Grenze und besitzt große Bekanntheit als Wintersportort. Die wohl bekannteste Sehenswürdigkeit der Gemeinde ist das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
|