Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schwanebecker Straße 14, 38820 Halberstadt |
Telefon: | 0394159701150 |
Fax: | 0394159704333 |
E-Mail: | wohngeld@kreis-hz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1-2, 38875 Elbingerode (Harz) |
Telefon: | 039454450 |
Fax: | 03945445229 |
E-Mail: | info@oberharzstadt.de |
Anschrift: | Bernburger Str. 44, 39240 Calbe |
Telefon: | 039291498920 |
Fax: | 03929156500 |
E-Mail: | stadt@calbe.de |
Anschrift: | Südertor 6, 38350 Helmstedt |
Telefon: | 053511210 |
Fax: | 053511211600 |
E-Mail: | kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de |
Anschrift: | Wilhelm-Höpfner-Ring 4, 39116 Magdeburg |
Telefon: | 03915403400 |
Fax: | 03915403655 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum |
Telefon: | 0533479070 |
Fax: | 05334790780 |
E-Mail: | posteingang@sg-oderwald.de |
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Die urkundliche Ersterwähnung von Harsleben wird auf das Jahr 1136 datiert. Die Gemeinde ist südöstlich von Halberstadt gelegen und wird vom Goldbach durchflossen. Einige sehenswerte Gedenkstätten laden...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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