Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Pfändegraben 10, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 0390440138 |
Anschrift: | Klein Ammensleber Str. 2, 39326 Niedere Börde |
Telefon: | 03920259841 |
Anschrift: | Maschenpromenade 8, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 0390443477 |
Anschrift: | Burgstr. 16, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 03904461449 |
Anschrift: | Kommunikationsweg 11a, 39326 Niedere Börde |
Telefon: | 03920287370 |
Anschrift: | Magdeburger Str. 70 b, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 0390445127 |
Anschrift: | Brennereistr. 23, 39345 Westheide |
Telefon: | 0390472381 |
Anschrift: | Gröperstr. 12, 39340 Haldensleben |
Anschrift: | Köhlerstr. 9 a, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 039047255881 |
Anschrift: | Waldring 107, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 0390443455 |
Haldensleben im Landkreis Börde liegt am Mittellandkanal und an der Ohre. Haldensleben ist gegliedert in die Ortsteile Hundisburg, Satuelle, Uthmöden und Wedringen. Schon 966 wurde Haldensleben erstmals...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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