Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 0390472402302 |
Fax: | 0390449008 |
E-Mail: | soziales@landkreis-boerde.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schwanebecker Straße 14, 38820 Halberstadt |
Telefon: | 0394159701150 |
Fax: | 0394159704333 |
E-Mail: | wohngeld@kreis-hz.de |
Anschrift: | Wilhelm-Höpfner-Ring 4, 39116 Magdeburg |
Telefon: | 03915403400 |
Fax: | 03915403655 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Markt 1-2, 38875 Elbingerode (Harz) |
Telefon: | 039454450 |
Fax: | 03945445229 |
E-Mail: | info@oberharzstadt.de |
Anschrift: | Südertor 6, 38350 Helmstedt |
Telefon: | 053511210 |
Fax: | 053511211600 |
E-Mail: | kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de |
Anschrift: | Bernburger Str. 44, 39240 Calbe |
Telefon: | 039291498920 |
Fax: | 03929156500 |
E-Mail: | stadt@calbe.de |
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Gröningen ist eine Kleinstadt an der Bode und liegt ca. 10 km südlich von Oschersleben in der Magdeburger Börde. Gröningen wurde 936 erstmals urkundlich erwähnt und gelangte 1816 an den Regierungsbezirk...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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