Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 0390472402302 |
Fax: | 0390449008 |
E-Mail: | soziales@landkreis-boerde.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Südertor 6, 38350 Helmstedt |
Telefon: | 053511210 |
Fax: | 053511211600 |
E-Mail: | kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de |
Anschrift: | Porschestr. 49, 38440 Wolfsburg |
Telefon: | 05361115 |
Fax: | 05361281500 |
E-Mail: | wohngeld@stadt.wolfsburg.de |
Anschrift: | Naumburgstr. 25, 38124 Braunschweig |
Telefon: | 05314701 |
Fax: | 05314702550 |
E-Mail: | soziale.hilfen@braunschweig.de |
Anschrift: | Steinweg 1, 38518 Gifhorn |
Telefon: | 05371820 |
Fax: | 0537182357 |
E-Mail: | landkreis@gifhorn.de |
Anschrift: | Friedrich-Wilhelm-Str. 2a, 38302 Wolfenbüttel |
Telefon: | 05331840 |
Fax: | 0533184430 |
E-Mail: | info@lk-wf.de |
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Döhren befindet sich unweit nördlich von Helmstedt und ist ein Ortsteil von Oebisfelde-Weferlingen. Der Lappwald in der näheren Umgebung lädt zu langen Wanderausflügen ein. Der historische Dorfkern ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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