Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Flugplatz 1, 06366 Köthen |
Telefon: | 03496601301 |
E-Mail: | post@anhalt-bitterfeld.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau |
Telefon: | 03402042133 |
Fax: | 03402042692033 |
E-Mail: | buergeramt@dessau-rosslau.de |
Anschrift: | Ermslebener Str. 77, 06449 Aschersleben |
Telefon: | 034716841590 |
Fax: | 03471684551590 |
E-Mail: | poststelle@kreis-slk.de |
Anschrift: | Richard-Wagner-Str. 7a, 04509 Delitzsch |
Telefon: | 034217580 |
Fax: | 03421758851310 |
E-Mail: | info@lra-nordsachsen.de |
Anschrift: | Südpromenade 30, 06128 Halle |
Telefon: | 03452215417 |
Fax: | 03452215404 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Bernburger Str. 44, 39240 Calbe |
Telefon: | 039291498920 |
Fax: | 03929156500 |
E-Mail: | stadt@calbe.de |
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Zwischen Halle und Köthen befindet sich die Gemeinde Libehna. Der Ortsteil von Südliches Anhalt ist nicht nur für seine Bockwindmühle aus dem 19. Jahrhundert bekannt, auch für das alljährliche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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