Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg |
Telefon: | 068069300 |
Fax: | 06806930201 |
E-Mail: | gemeinde@riegelsberg.de |
Anschrift: | Rathausstraße 16-18, 66271 Kleinblittersdorf |
Telefon: | 0680520080 |
Fax: | 068052008188 |
E-Mail: | info@kleinblittersdorf.de |
Anschrift: | Sulzbachtalstraße 81, 66280 Sulzbach/Saar |
Telefon: | 06897508220 |
Fax: | 06897508102 |
E-Mail: | information@stadt-sulzbach.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 66346 Püttlingen |
Telefon: | 06898691114 |
Fax: | 06898691174 |
E-Mail: | stadtverwaltung@puettlingen.de |
Anschrift: | Rathausplatz, 66333 Völklingen |
Telefon: | 06898130 |
Fax: | 06898132350 |
E-Mail: | info@voelklingen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 66287 Quierschied |
Telefon: | 068979610 |
Fax: | 06897961110 |
E-Mail: | mail@quierschied.de |
Anschrift: | Klosterplatz 2-3, 66352 Großrosseln |
Telefon: | 06898449114 |
Fax: | 06898449130 |
E-Mail: | gemeinde@grossrosseln.de |
Anschrift: | Saarbrücker Str. 35, 66265 Heusweiler |
Telefon: | 06806911113 |
Fax: | 06806911109 |
E-Mail: | info@heusweiler.de |
Anschrift: | Schmidtbornstraße 12 a, 66299 Friedrichsthal |
Telefon: | 068978568140 |
Fax: | 068978568157 |
E-Mail: | rathaus@friedrichsthal.de |
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Der Regionalverband Saarbrücken wurde erst im Jahre 2008 gegründet und liegt im Süden des Saarlandes. Er umfasst einerseits die Städte Friedrichsthal, Püttlingen, Saarbrücken, Sulbach/ Saar und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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