Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dolkstraße 3, 56346 Sankt Goarshausen |
Telefon: | 067719190 |
Fax: | 06771919135 |
E-Mail: | rathaus@vg-loreley.de |
Anschrift: | Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems |
Telefon: | 026039720 |
Fax: | 02603972199 |
E-Mail: | info@rhein-lahn.rlp.de |
Anschrift: | Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez |
Telefon: | 064325010 |
Fax: | 06432501242 |
E-Mail: | verwaltung@vgdiez.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten |
Telefon: | 0677280233 |
Fax: | 0677280226 |
E-Mail: | post@vg-nastaetten.de |
Anschrift: | Mainzer Straße 46, 56154 Boppard |
Telefon: | 0674210393 |
Fax: | 0674210330 |
E-Mail: | stadt@boppard.de |
Anschrift: | Markt 5, 65391 Lorch |
Telefon: | 067261811 |
Fax: | 067261844 |
E-Mail: | info@lorch-rhein.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen |
Telefon: | 067471210 |
Fax: | 06747121159 |
E-Mail: | rathaus@vg-hm.de |
Anschrift: | Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod |
Telefon: | 061207910 |
Fax: | 061207955 |
E-Mail: | sylvia.christ@heidenrod.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Auel ist der Verbandsgemeinde Loreley im Rhein-Lahn-Kreis zugehörig. Bereits 1250 fand der Ort erstmals schriftliche Erwähnung. Sehenswert sind neben dem alten Rathaus und dem Dorfplatz mit Brunnen auch...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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