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Anschrift: | Marktplatz 4, 56751 Polch |
Telefon: | 0265494020 |
Fax: | 02654940248 |
E-Mail: | info@maifeld.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 9, 56068 Koblenz |
Telefon: | 02611080 |
Fax: | 026135860 |
E-Mail: | info@kvmyk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf |
Telefon: | 0260749250 |
Fax: | 0260749703 |
E-Mail: | info@vgrm.de |
Anschrift: | Marktplatz 3, 56743 Mendig |
Telefon: | 02652980033 |
Fax: | 02652980019 |
E-Mail: | kontakt@mendig.de |
Anschrift: | Rosengasse 2, 56727 Mayen |
Telefon: | 02651883402 |
Fax: | 026518852600 |
E-Mail: | info@mayen.de |
Anschrift: | Kelberger Straße 26, 56727 Mayen |
Telefon: | 02651800927 |
Fax: | 02651800920 |
E-Mail: | verbandsgemeinde@vordereifel.de |
Anschrift: | Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm |
Telefon: | 026379130 |
Fax: | 02637913100 |
E-Mail: | info@vgwthurm.de |
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Rüber fand 964 erstmals urkundliche Erwähnung. Der Ort ist Teil der Verbandsgemeinde Maifeld im Landkreis Mayen-Koblenz. Das Ortsbild ist maßgeblich durch die St. Margaretha-Filialkirche geprägt. Diese...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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