Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstr. 72, 66879 Reichenbach-Steegen |
Telefon: | 06385925897 |
E-Mail: | christine.hartmueller@vlh.de |
Anschrift: | Scheckersgraben 11, 67735 Mehlbach |
Telefon: | 063016171899 |
E-Mail: | dennis.mueller@vlh.de |
Anschrift: | Lauterstr. 7a, 67731 Otterbach |
Telefon: | 063016171899 |
E-Mail: | dennis.mueller@vlh.de |
Anschrift: | Dr.-Hans-Stempel-Ring 5a, 66879 Steinwenden |
Telefon: | 063714069660 |
E-Mail: | ingrid.keller@vlh.de |
Anschrift: | Merkurstr. 44, 67663 Kaiserslautern |
Telefon: | 063189249411 |
E-Mail: | julia.baimler@vlh.de |
Anschrift: | Forststr. 2, 66882 Hütschenhausen |
Telefon: | 063724932 |
Fax: | 063725090587 |
E-Mail: | christine.keller@vlh.de |
Anschrift: | Ludwigstr. 2, 66849 Landstuhl |
Telefon: | 063714942200 |
E-Mail: | christine.hartmueller@vlh.de |
Anschrift: | Späthstr. 30, 67655 Kaiserslautern |
Telefon: | 063158905 |
E-Mail: | julia.fritzler@vlh.de |
Anschrift: | Parkstr. 43, 67655 Kaiserslautern |
Telefon: | 06302982859 |
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Anschrift: | Hauptstr. 8, 67808 Mörsfeld |
Telefon: | 06358989036 |
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Westlich des Glan liegt die Ortsgemeinde Hausweiler, welche bereits 1300 schriftlich dokumentiert wurde. Nicht nur die umgebende, reizvolle Landschaft, sondern auch die Nähe zu Lauterecken macht Hausweiler...
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Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.
Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
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