Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Endertplatz 2, 56812 Cochem |
Telefon: | 02671610 |
Fax: | 0267161111 |
E-Mail: | kreisverwaltung@cochem-zell.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich |
Telefon: | 06571140 |
Fax: | 06571142500 |
E-Mail: | info@bernkastel-wittlich.de |
Anschrift: | Mainzer Strasse 25, 54550 Daun |
Telefon: | 06592933362 |
Fax: | 06592985033 |
E-Mail: | info@vulkaneifel.de |
Anschrift: | Ludwigstr. 3-5, 55469 Simmern |
Telefon: | 06761820 |
Fax: | 0676182111 |
E-Mail: | rhk@rheinhunsrueck.de |
Anschrift: | Rosengasse 2, 56727 Mayen |
Telefon: | 02651884024 |
Fax: | 026518852600 |
E-Mail: | info@mayen.de |
Anschrift: | Trierer Straße 1, 54634 Bitburg |
Telefon: | 06561150 |
Fax: | 06561151000 |
E-Mail: | info@bitburg-pruem.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Alf an der Mosel ist der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) zugehörig und liegt im Landkreis Cochem-Zell. Große Bekanntheit besitzt Alf durch die nahe gelegene Burg Arras aus dem 12. Jahrhundert.
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Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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