Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna |
Telefon: | 02303270 |
Fax: | 02303271399 |
E-Mail: | post@kreis-unna.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hubert-Biernat-Str. 15, 59192 Bergkamen |
Telefon: | 02307965460 |
Fax: | 0230796511301 |
E-Mail: | info@bergkamen.de |
Anschrift: | Untere Brinkstr. 81-89, 44141 Dortmund |
Telefon: | 02315011565 |
Fax: | 02315011555 |
E-Mail: | sportbetriebe@dortmund.de |
Anschrift: | Theodor-Heuss-Platz 16 , 59065 Hamm |
Telefon: | 02381175029 |
Fax: | 0238117105029 |
E-Mail: | schul-und-sportamt@stadt.hamm.de |
Anschrift: | Dicke Hecke 40, 59759 Arnsberg |
Telefon: | 029322011404 |
Fax: | 029322011469 |
E-Mail: | sportbuero@arnsberg.de |
Anschrift: | Freiheitstr. 3, 58113 Hagen |
Telefon: | 023312075100 |
Fax: | 023312075115 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Unna im Kreis Unna liegt östlich von Dortmund am östlichen Rand des Ruhrgebietes und wurde 1032 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Unna in Massen, Königsborn, Afferde, Alte Heide, Uelzen...
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Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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