Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach |
Telefon: | 02202130 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach |
Telefon: | 02202140 |
Fax: | 0220214702809 |
E-Mail: | info@bergischgladbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Nobelstr. 91, 51373 Leverkusen |
Telefon: | 02144066701 |
Fax: | 02144066202 |
E-Mail: | 67@stadt.leverkusen.de |
Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln |
Telefon: | 02212210 |
Fax: | 022122123867 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt-koeln.de |
Anschrift: | Rathausstr. 4, 53797 Lohmar |
Telefon: | 02246150 |
Fax: | 0224615900 |
E-Mail: | rathaus@lohmar.de |
Anschrift: | Hauptstraße 57, 53804 Much |
Telefon: | 02245680 |
Fax: | 022456850 |
E-Mail: | buergerhotline@much.de |
Anschrift: | Lenneper Straße 63, 42855 Remscheid |
Telefon: | 021911600 |
Fax: | 0 |
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Der Rheinisch-Bergische Kreis grenzt westlich an Köln und Leverkusen und befindet sich im südlichen Teil von Nordrhein-Westfalen. Dieser Landkreis gliedert sich in die Städte Bergisch-Gladbach, Burscheid...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.
Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.
Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.
Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.
Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.
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