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Ausländerbehörden im Landkreis Rheinisch-Bergischer Kreis - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(165)
Ausländerbehörde, Kreishaus Gronau
4.15 km von Rheinisch-Bergischer Kreis
Anschrift:Refrather Weg 30, 51469 Bergisch Gladbach
Telefon:02202132914
E-Mail:auslaenderbehoerde@rbk-online.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Rheinisch-Bergischer Kreis

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(78)
Ausländerbehörde
13.6 km von Rheinisch-Bergischer Kreis
Anschrift:Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen
Telefon:021440633388
Fax:021440633399
E-Mail:333-abh@stadt.leverkusen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(130)
Ausländerbehörde
13.79 km von Rheinisch-Bergischer Kreis
Anschrift:Dillenburger Straße 56-66, 51105 Köln
Telefon:02212210
Fax:022122198710
E-Mail:stadtverwaltung@stadt-koeln.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(36)
Ausländerbehörde
20.07 km von Rheinisch-Bergischer Kreis
Anschrift:Elberfelder Straße 36, 42853 Remscheid
Telefon:02191163823
Fax:02191163232
E-Mail:auslaenderamt@remscheid.de
Öffnungs­zeiten:Nur nach Terminvergabe
(55)
Ausländeramt
20.53 km von Rheinisch-Bergischer Kreis
Anschrift:Kölner Str. 176, 53840 Troisdorf
Telefon:02241900327
Fax:02241900800
E-Mail:rathaus@troisdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo 7:30-19 Uhr Di-Fr 7:30-12:30 Uhr
(46)
Ausländer- und Integrationsbüro
21.03 km von Rheinisch-Bergischer Kreis
Anschrift:Merscheider Str. 3, 42699 Solingen
Telefon:02122900
Fax:02122902109
E-Mail:post@solingen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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