Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kaiserwall 21, 45657 Recklinghausen |
Telefon: | 02361501490 |
Fax: | 023615091441 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten |
Telefon: | 023663030 |
Fax: | 02366303255 |
E-Mail: | stadtverwaltung@herten.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 45739 Oer-Erkenschwick |
Telefon: | 023686910 |
Fax: | 02368691379 |
E-Mail: | rathaus@oer-erkenschwick.de |
Anschrift: | Creiler Platz 1, 45765 Marl |
Telefon: | 02365990 |
E-Mail: | info@marl.de |
Anschrift: | Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel |
Telefon: | 023051062251 |
Fax: | 023051062640 |
E-Mail: | stadtkasse@castrop-rauxel.de |
Anschrift: | Kolpingstraße 1, 45711 Datteln |
Telefon: | 023631071 |
Fax: | 02363107403 |
E-Mail: | finanzzentrum-ostvest@finanzzentrum-ostvest.de |
Anschrift: | Münsterstr. 1, 45731 Waltrop |
Telefon: | 02309930393 |
Fax: | 02309930300 |
E-Mail: | stadtverwaltung@waltrop.de |
Anschrift: | Rochfordstraße 1, 45721 Haltern am See |
Telefon: | 023649330 |
Fax: | 02364933111 |
E-Mail: | stadtverwaltung@haltern.de |
Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck |
Telefon: | 02043990 |
Fax: | 02043991111 |
E-Mail: | rathaus@stadt-gladbeck.de |
Anschrift: | Halterner Straße 5, 46284 Dorsten |
Telefon: | 02362663565 |
Fax: | 02362665721 |
E-Mail: | poststelle@dorsten.de |
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Auch bekannt als der Vestische Kreis, befindet sich der Kreis Recklinghausen im nordwestlichen Nordrhein-Westfalen, nördlich des Ruhrgebietes. Kreisstadt ist Recklinghausen. Der Kreis umfasst die Städte...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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