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Anschrift: | Königswall 8, 32423 Minden |
Telefon: | 057188860 |
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E-Mail: | poststelle@ag-minden.nrw.de |
Anschrift: | Kaiserstr. 18, 32312 Lübbecke |
Telefon: | 0574134510 |
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E-Mail: | poststelle@ag-luebbecke.nrw.de |
Anschrift: | Bismarckstr. 12, 32545 Bad Oeynhausen |
Telefon: | 057311580 |
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E-Mail: | poststelle@ag-badoeynhausen.nrw.de |
Anschrift: | Lange Str. 18, 32369 Rahden |
Telefon: | 0577191040 |
Fax: | 05771910499 |
E-Mail: | poststelle@ag-rahden.nrw.de |
Anschrift: | Hangbaumstr. 19, 32257 Bünde |
Telefon: | 052239220 |
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E-Mail: | poststelle@ag-buende.nrw.de |
Anschrift: | Herminenstr. 30, 31675 Bückeburg |
Telefon: | 057222900 |
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E-Mail: | agbbg-poststelle@justiz.niedersachsen.de |
Anschrift: | Auf der Freiheit 7, 32052 Herford |
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Anschrift: | Ostertorstr. 3, 31737 Rinteln |
Telefon: | 0575195370 |
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E-Mail: | agri-poststelle@justiz.niedersachsen.de |
Anschrift: | Enzerstr. 12, 31655 Stadthagen |
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E-Mail: | poststelle@ag-sth.niedersachsen.de |
Anschrift: | Weserstr. 8, 31592 Stolzenau |
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Am Rand des Wiehengebirge liegt die Gemeinde Hille im Mindener Land. Sehenswert sind unter anderem die alte Brennerei, das Heimatmuseum, die historische Dorfkirche und einige architektonisch interessante...
mehrDas Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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