Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Steubenstr. 53, 45138 Essen |
Telefon: | 02018850555 |
Fax: | 02018850402 |
E-Mail: | sozialamt@essen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ruhrstr. 1, 45478 Mülheim an der Ruhr |
Telefon: | 02084550 |
Fax: | 02084559999 |
E-Mail: | info@muelheim-ruhr.de |
Anschrift: | Moltkestr. 14-16, 46236 Bottrop |
Telefon: | 02041703580 |
Fax: | 020417053580 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen |
Telefon: | 02088253408 |
Fax: | 02088255061 |
E-Mail: | info@oberhausen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 45894 Gelsenkirchen |
Telefon: | 02091694544 |
E-Mail: | wohnungswesen@gelsenkirchen.de |
Anschrift: | Schwanenstraße 5-7, 47051 Duisburg |
Telefon: | 020394000 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Altendorf zeichnet sich durch eine dichte Wohnbebauung aus und ist daher auch ein sehr bevölkerungsreicher Stadtteil Essens. Im Jahre 1901 wurde Altendorf eingemeindet. Unter anderem ist die Kirche Mariä...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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