Fahrschule in Witten im Branchenbuch
Fahrschulteam MW7 im Branchenbuch Witten
Kreisstr. 111G, 58454 Witten
02302 9142270
Der Gewerbeeintrag Fahrschulteam MW7 in Witten ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.
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Straße | Kreisstr. 111G | |
PLZ, Ort | 58454 Witten | |
Koordinaten | 51.4523,7.40249 |
Fax | 02302 2778673 |
Mobil | 0172 2703420 |
info@fahrschulteam-mw7.de |
Montag | geschlossen |
Dienstag | 16:00 - 19:30 |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 16:00 - 19:30 |
Freitag | geschlossen |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Stichwörter | Fahrschule |
Dienstleistungen | Führerschein in 7 Tagen, Berufskraftfahrer-Weiterbildung, MPU-Beratung, Erste-Hilfe-Kurs, Zweirad-Ausbildung |
Witten im Ennepe-Ruhr-Kreis liegt im südlichen Ruhrgebiet und gliedert sich in die Stadtteile Witten-Mitte, Düren, Stockum, Annen, Rüdinghausen, Bommern, Heven und Herbede. Schon 1214 wurde Witten...
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.
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