Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Untere Brinkstr. 81-89, 44141 Dortmund |
Telefon: | 02315011565 |
Fax: | 02315011555 |
E-Mail: | sportbetriebe@dortmund.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstraße 6 , 44649 Herne |
Telefon: | 02323161652 |
Fax: | 0232312339273 |
E-Mail: | sportamt@herne.de |
Anschrift: | Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen |
Telefon: | 02361530 |
Fax: | 02361533221 |
E-Mail: | info@kreis-recklinghausen.de |
Anschrift: | Westhoffstr. 17, 44791 Bochum |
Telefon: | 02349101831 |
Fax: | 02349101842 |
E-Mail: | sportamt@bochum.de |
Anschrift: | Hubert-Biernat-Str. 15, 59192 Bergkamen |
Telefon: | 02307965460 |
Fax: | 0230796511301 |
E-Mail: | info@bergkamen.de |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna |
Telefon: | 02303270 |
Fax: | 02303271399 |
E-Mail: | post@kreis-unna.de |
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Mengede ist einer der größten Bezirke von Dortmund. Schon im Jahre 890 wurde Hombruch erstmals schriftlich dokumentiert. Der Bezirk zeichnet sich durch einige bemerkenswerte Bauwerke aus. Allem voran sind...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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