Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen |
Telefon: | 04431850 |
Fax: | 0443185200 |
E-Mail: | landkreis.oldenburg@oldenburg-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lange Str. 1 A, 27749 Delmenhorst |
Telefon: | 04221990 |
Fax: | 04221992034 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Contrescarpe 73, 28195 Bremen |
Telefon: | 0421115 |
Fax: | 04213614033 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Osterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck |
Telefon: | 047919300 |
Fax: | 047919301099 |
E-Mail: | wohngeld@landkreis-osterholz.de |
Anschrift: | Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta |
Telefon: | 044418980 |
Fax: | 044418981037 |
E-Mail: | info@landkreis-vechta.de |
Anschrift: | Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg |
Telefon: | 04412352305 |
Fax: | 04412353410 |
E-Mail: | soziales@stadt-oldenburg.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Die Gemeinde Groß Ippener liegt in der Samtgemeinde Harpstedt im Landkreis Oldenburg. Groß Ippener liegt direkt an der A 1 zwischen Bremen und Osnabrück.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
|