Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Süntelstraße 9, 31785 Hameln |
Telefon: | 051519030 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Angerstraße 13 a, 37639 Bevern |
Telefon: | 0553199440 |
Fax: | 05531994450 |
E-Mail: | samtgemeinde@bevern.de |
Anschrift: | Bürgermeister-Schrader-Str. 24, 37603 Holzminden |
Telefon: | 055317070 |
Fax: | 05531707336 |
E-Mail: | kreishaus@landkreis-holzminden.de |
Anschrift: | Jahnstr. 20, 31655 Stadthagen |
Telefon: | 057217030 |
Fax: | 057217031299 |
E-Mail: | info@schaumburg.de |
Anschrift: | Felix-Fechenbachstr. 5, 32756 Detmold |
Telefon: | 05231626030 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Moltkestraße 12, 37671 Höxter |
Telefon: | 052719650 |
Fax: | 052719654999 |
E-Mail: | info@kreis-hoexter.de |
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Im Landkreis Hameln-Pyrmont im südwestlichen Niedersachsen liegt Aerzen. Die Gemeinde befindet sich etwa 10 km südwestlich der Kreisstadt Hameln und ist etwa 7 km nördlich von Bad Pyrmont gelegen. Ein...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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