Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Otto-Escher-Str. 12, 37197 Hattorf am Harz |
Telefon: | 0558420919 |
Fax: | 0558420930 |
E-Mail: | samtgemeinde@hattorf-am-harz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hahlestr. 1, 37434 Gieboldehausen |
Telefon: | 05528202262 |
Fax: | 0552820289 |
E-Mail: | rathaus@sg-gieboldehausen.de |
Anschrift: | Marktplatz 30, 37412 Herzberg am Harz |
Telefon: | 05521852270 |
Fax: | 05521852120 |
E-Mail: | stadt@herzberg.de |
Anschrift: | Eisensteinstraße 1, 37520 Osterode am Harz |
Telefon: | 05522318228 |
Fax: | 05522318226 |
E-Mail: | rathaus@osterode.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 6, 37191 Katlenburg-Lindau |
Telefon: | 0555299370 |
Fax: | 05552993750 |
E-Mail: | info@katlenburglindau.de |
Anschrift: | Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen |
Telefon: | 05507967825 |
Fax: | 05507967888 |
E-Mail: | rathaus@radolfshausen.de |
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Die Gemeinde Hattorf am Harz liegt im Landkreis Göttingen in Niedersachsen. Besonders bekannt ist der Ort durch den deutschen Maler Carl Heinz Wienert.
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Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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