Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Prinzhornstr. 4, 49356 Diepholz |
Telefon: | 054419760 |
Fax: | 054419761780 |
E-Mail: | info@diepholz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta |
Telefon: | 044418980 |
Fax: | 044418981037 |
E-Mail: | info@landkreis-vechta.de |
Anschrift: | Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück |
Telefon: | 05415010 |
Fax: | 05415014402 |
E-Mail: | info@landkreis-osnabrueck.de |
Anschrift: | Portastraße 13, 32423 Minden |
Telefon: | 057180725020 |
Fax: | 057180730000 |
E-Mail: | info@minden-luebbecke.de |
Anschrift: | Kleiner Domhof 17, 32423 Minden |
Telefon: | 0571890 |
E-Mail: | info@minden.de |
Anschrift: | Eschstr. 29, 49661 Cloppenburg |
Telefon: | 04471150 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | kreishaus@lkclp.de |
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Im Landkreis Diepholz in Niedersachsen liegt Hüde. Der staatlich anerkannte Erholungsort liegt im Naturpark Dümmer. Die bei Touristen sehr beliebte Großveranstaltung „Der Dümmer brennt“ findet jedes...
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Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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