Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven |
Telefon: | 04721662435 |
Fax: | 0472166270125 |
E-Mail: | k.kramer@landkreis-cuxhaven.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schrabberdeich 1, 26919 Brake |
Telefon: | 04401102250 |
Fax: | 04401102216 |
E-Mail: | stadt@brake.de |
Anschrift: | Poggenburger Str. 15, 26919 Brake |
Telefon: | 04401927237 |
Fax: | 04401927100 |
E-Mail: | info@wesermarsch.de |
Anschrift: | Am Osterholze 2a, 27711 Osterholz-Scharmbeck |
Telefon: | 047919302274 |
Fax: | 04791930112274 |
E-Mail: | lena.trapp@landkreis-osterholz.de |
Anschrift: | Stadthaus 1, Hinrich-Schmalfeldt-Str. 42, 27576 Bremerhaven |
Telefon: | 04715902748 |
Fax: | 04715902039 |
E-Mail: | sportamt@magistrat.bremerhaven.de |
Anschrift: | Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen |
Telefon: | 042136159185 |
Fax: | 04213612072 |
E-Mail: | office@sport.bremen.de |
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Im Landkreis Cuxhaven liegt die Gemeinde Hagen im Bremischen. Der Ort liegt östlich der A 27 zwischen Bremen und Bremerhaven. Die Residenz Burg zu Hagen wurde im 14. Jahrhundert für die Bremer Erzbischöfe...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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