Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 81, 26524 Hage |
Telefon: | 04931189933 |
Fax: | 04931189940 |
E-Mail: | rathaus@sg-hage.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schloßstraße 10, 26532 Großheide |
Telefon: | 049363179313 |
Fax: | 049363179309 |
E-Mail: | gemeinde@grossheide.de |
Anschrift: | Am Markt 15, 26506 Norden |
Telefon: | 04931923217 |
Fax: | 049319231217 |
E-Mail: | stadt@norden.de |
Anschrift: | Am Markt 10, 26529 Marienhafe |
Telefon: | 0493481270 |
Fax: | 0493481277 |
E-Mail: | rathaus@marienhafe.de |
Anschrift: | Auricher Straße 9, 26556 Westerholt |
Telefon: | 04975919335 |
Fax: | 04975919355 |
E-Mail: | dieter.flessner@holtriem.de |
Anschrift: | Westvictorburer Straße 2, 26624 Südbrookmerland |
Telefon: | 049422090 |
Fax: | 04942209444 |
E-Mail: | info@suedbrookmerland.de |
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In Ostfriesland ist die Gemeinde Hage gelegen, die zum Landkreis Aurich gehört. Sehenswert ist vor allem die St.-Ansgari-Kirche, die um 1220 erbaut wurde: Der spätgotische Chor wurde Ende des 15...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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