Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede |
Telefon: | 04488562261 |
Fax: | 04488562349 |
E-Mail: | landkreis@ammerland.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg |
Telefon: | 04412352305 |
Fax: | 04412353410 |
E-Mail: | soziales@stadt-oldenburg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven |
Telefon: | 04421160 |
Fax: | 04421161760 |
E-Mail: | wohngeld@wilhelmshaven.de |
Anschrift: | Poggenburger Straße 15, 26919 Brake |
Telefon: | 04401927284 |
Fax: | 044013471 |
E-Mail: | landkreis-wesermarsch@lkbra.de |
Anschrift: | Lindenallee 1, 26441 Jever |
Telefon: | 044619190 |
Fax: | 044619198880 |
E-Mail: | landkreis@friesland.de |
Anschrift: | Bergmannstraße 37, 26789 Leer (Ostfriesland) |
Telefon: | 04919260 |
Fax: | 04919261388 |
E-Mail: | info@lkleer.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Der Landkreis Ammerland befindet sich im Nordwesten des Bundeslandes Niedersachsen. Er gliedert sich in die Einheitsgemeinden Bad Zwischenahn, Apen, Edewecht, Rastede, Stadt Westerstede und Wiefelstede.
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Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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