Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 1, 35510 Butzbach |
Telefon: | 060339950 |
Fax: | 06033995220 |
E-Mail: | magistrat@stadt-butzbach.de |
Anschrift: | Europaplatz, 61169 Friedberg |
Telefon: | 06031833401 |
Fax: | 060318393401 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Obergasse 12, 35519 Rockenberg |
Telefon: | 0603396390 |
Fax: | 06033963910 |
E-Mail: | gemeinde@rockenberg.de |
Anschrift: | Hauptstr. 22, 35516 Münzenberg |
Telefon: | 0603396030 |
Fax: | 06033960350 |
E-Mail: | info@muenzenberg.de |
Anschrift: | St.-Ulrich-Ring 13, 35428 Langgöns |
Telefon: | 06403902018 |
Fax: | 06403902050 |
E-Mail: | gemeinde@langgoens.de |
Anschrift: | Frankfurter Straße 31, 61239 Ober-Mörlen |
Telefon: | 060025020 |
Fax: | 0600250232 |
E-Mail: | rathaus@ober-moerlen.info |
Anschrift: | Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim |
Telefon: | 06032343282 |
Fax: | 06032343372 |
E-Mail: | stadtverwaltung@bad-nauheim.de |
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Butzbach im Wetteraukreis liegt am Übergang des Taunus zur Wetterau und wurde 773 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Butzbach in Bodenrod, Butzbach (Kernstadt), Ebersgöns, Fauerbach vor der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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