Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Wörthstr. 15, 36037 Fulda |
Telefon: | 066160060 |
Fax: | 066160061099 |
E-Mail: | buergerservice@landkreis-fulda.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Friedloser Str. 12, 36251 Bad Hersfeld |
Telefon: | 06621870 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Goldhelg 20, 36341 Lauterbach |
Telefon: | 066419770 |
Fax: | 06641977336 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen |
Telefon: | 03695617216 |
Fax: | 03695616299 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Ratsstraße 2 , 36433 Bad Salzungen |
Telefon: | 036956710 |
Fax: | 036956718000 |
E-Mail: | stadtverwaltung@badsalzungen.de |
Anschrift: | Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen |
Telefon: | 036934850 |
Fax: | 036934858436 |
E-Mail: | info@lra-sm.de |
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Hünfeld im Landkreis Fulda liegt an der Haune, am Naturpark Hessische Rhön und wurde schon 781 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Hünfeld in Hünfeld-Mitte, Dammersbach, Großenbach, Kirchhasel...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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